Explosionsschutz EX
Explosionsschutz nach Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) vom 23. März 1994
 
Untenstehend finden Sie eine Erläuterung, was die einzelnen Teile der EX-Klassifizierung bedeuten. Als Beispiel dient hier die Explosionsschutzart EX II 2GD IIB T4
   
EX   
Explosionsgeschütztes Betriebsmittel
   
II
 Gerätegruppe
 I
         
 Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen,
 die durch Grubengas und/oder brennbare Stäbe gefährdet werden können
 II
 
 übrige Bereiche, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden
 können
   
2
 Gerätekategorie
 1
 
         
 explosionsfähige Atmosphäre, die aus einem Gemisch von Luft und Gasen,
 Dämpfen oder Nebeln oder aus Staub/Luft-Gemischen besteht, ständig oder
 lanzeitig oder häufig vorhanden ist
 2
 
 explosionsfähige Atmosphäre, die aus einem Gemisch von Luft und Gasen,
 Dämpfen oder Nebeln oder aus Staub/Luft-Gemischen gelegentlich auftritt
 3
 
 
 
 explosionsfähige Atmosphäre, die aus einem Gemisch von Luft und Gasen,
 Dämpfen oder Nebeln oder aufgewirbelten Staub auftritt, aber wenn sie
 dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur selten und während
 eines kurzen Zeitraums
   
GD
 Gerätekategorie
 G      für Bereiche mit explosionsfähigem Gas-, Dampf-, Nebel-, Luft-Gemisch
 D
 für Bereiche, in denen Staub explosionsfähige Atmosphären bilden kann
   
IIB
 Gefahrenklasse (nur für Gase)
   Stoffbeispiele
 IIA  Diesel, Benzin, Ethan, Methan, Kohlenmonoxid
 IIB  Stadtgas, Schwefelwasserstoff und Ethylen
 IIC  Wasserstoff, Acetylen und Schwefelkohlenstoff
Die Gruppe II wird in die Untergruppen IIA, IIB und IIC unterteilt. Der Buchstabe gibt die
Grenzspaltweite (Maximale Weite eines Spaltes an einer Flammendurchschlagsicherung,
durch den eine Zündung nicht übertragen werden kann) des Gerätes wieder. Sie ist vom
jeweiligen explosiven Stoff abhängig. Die Gefährdung nimmt von A nach C zu.
   
T4
 Temperaturklasse
   max. Oberflächentemperatur  Stoffbeispiele
 T1     450°C  Kohlenmonoxid, Methan, Propan, Wasserstoff
 T2
 300°C  Acetylen, Cyclohexan, Ethylen
 T3  200°C  Diesel, Benzin, Schwefelwasserstoff
 T4  135°C  Acetaldehyd, Ethylether (keine weiteren Stoffe)
 T5  100°C  keine Stoffe
 T6    85°C  ausschließlich Schwefelkohlenstoff
Die max. Oberflächentemperatur eines Gerätes bzw. Betriebmittels muss unterhalb der
Zündtemperatur des Gas-Dampf-Luftgemisches bleiben. Die einzelnen Stoffgemische
werden entsprechenden Temperaturklassen (T1 bis T6) zugeordnet.